Lohn und Sozialversicherungsbeiträge für Babysitter -Neue Regelung für geringfügiges Einkommen ab 01.01.2015
Eine der Änderungen im Sozialversicherungsbereich ab 2015 betrifft den „Sackgeldjob“ von jungen Leuten. Diese sind zum Teil von der Beitragspflicht der Sozialversicherungen befreit. Ein typisches Beispiel hierfür sind junge Babysitter. Die Beitragspflicht für Sozialversicherungen entfällt, wenn der Lohn CHF 2,300 pro Jahr nicht übersteigt und wenn der Arbeitnehmer die Beitragsentrichtung nicht verlangt. Personen, welche