Updates in Sozialversicherungen: ab 1. Januar 2021
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Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) berechnet ab Ende Juni 2016 die Arbeitslosenquote nach einer neuen Weise und hat die bereits publizierten Quoten erneut berechnet. Die Zahlen auf hataraku.ch (zwischen Januar 2015 und Mai 2016) wurden auch entsprechend aktualisiert. Neu als Basis dient der Durchschnitt der Erwerbspersonenzahlen der Jahre 2012, 2013 und 2014, anstatt die Volkszählung
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Die diesjährigen Änderungen in den Sozialversicherungen, besonders den, die mit dem Lohn(Abzug) zu tun haben, sind vor allem: Der Beitragssatz an die Erwerbsersatzordnung (EO) sinkt von 0,5 % auf 0,45 % des Bruttolohnes. Der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil beträgt je um 0,025 % weniger. Der maximal versicherte Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung wird von CHF 126‘000
Eine der Änderungen im Sozialversicherungsbereich ab 2015 betrifft den „Sackgeldjob“ von jungen Leuten. Diese sind zum Teil von der Beitragspflicht der Sozialversicherungen befreit. Ein typisches Beispiel hierfür sind junge Babysitter. Die Beitragspflicht für Sozialversicherungen entfällt, wenn der Lohn CHF 2,300 pro Jahr nicht übersteigt und wenn der Arbeitnehmer die Beitragsentrichtung nicht verlangt. Personen, welche
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Gemäss der Umfrage mit mehr als 200,000 Teilnehmer von 189 Länder „Decoding Global Talent“ von Boston Consulting Group (BCG) und The Network, gehört die Schweiz zu den beliebtesten Arbeitsorten der Welt; sie kommt auf Platz 5. Die Top 10-Länder sind: US (42%) UK (37%) Canada (35%) Germany (33%) Switzerland (29%) France (29%) Australia (28%) Spain
Leider ist der Eintrag nur auf 日本語 verfügbar. ※Unter der Rubrik Info finden Sie neu Details zur Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung in der Schweiz. WERBUNG
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